Überfallregeln

Natürlich darf man unser Lager auch überfallen. Allerdings hat uns die Vergangenheit gezeigt, das man einige Sachen beachten sollte. Also lest euch folgende Regeln bitte durch und haltet sie ein, da haben alle was davon und es kommt zu keinen Missverständnissen.

Ablauf

Die Überfäller treffen sich nachts, fahren gemeinsam los und parken unentdeckt in der Nähe des Zeltplatzes. Dann wird sich heimlich angeschlichen bis man entdeckt wird. Jetzt wird sich mit den Verteidigern aus Gruppenleitern und Kindern gerauft um einen Kletterer dem Wimpelmasten näher zu bringen, der diesen dann hochklettert und den Wimpel abschneidet. Nach dem ganzen Spektakel werden die Überfäller noch ans Gruppenleiter-Lagerfeuer gebeten um bei einem “Kaltgetränk” zu erzählen, was sie falsch gemacht haben…

Zeit

Das Zeltlager darf in der Zeit zwischen dem Nachtgebet (frühestens 23 Uhr, meist erst später) und 04:30 Uhr des nächsten Tages überfallen werden.

Überfälleranzahl

Maximal dürfen 16 Personen ab 14 Jahren das Lager überfallen.

Verbote

  • Die Überfäller dürfen nicht betrunken, bekifft oder sonst wie berauscht sein.
  • Das Schnupperlager sowie Vor- und Nachtrupp dürfen nicht überfallen werden.
  • Kein Mitbringen oder Zünden von Waffen, Böllern, Feuerwerkskörpern …
  • Kein Beißen, Kratzen, Schlagen, Treten, Spucken, Kneifen, Würgen …
  • Keine Eltern zum Überfall! Da es in den letzten Lagern deswegen zu erheblichen Heimweherscheinungen bei den Kindern gekommen ist, bitten wir die Eltern nicht zu überfallen.
  • Kein Betreten der Zelte (ausgenommen bei Regen das Aufenthaltszelt).

Allgemeines

  • Den Anweisungen von Lagerleitung und Nachtwache ist Folge zu leisten.
  • Da wir die Überfälle für die Kinder machen, sollte die Motivation angemessen sein. Ehrgeiz und der Wille den Wimpel zu bekommen ist ja nicht falsch, aber man sollte es nicht übertreiben!
  • Der Überfall gilt als beendet, wenn …
    • … die Überfäller den Wimpel vom Masten entwenden konnten.
    • … alle Überfäller am Boden liegen und nichts mehr machen können.
    • … die Zeit von ungefähr einer halben bis dreiviertel Stunde abgelaufen ist. Dieses wird mit einem lauten einzelnen Pfiff von der Nachtwache und Gejubel seitens des Lagers angekündigt.
    • … der Überfall aus welchen Gründen auch immer (zum Beispiel Verletzungen) durch einen Pfiff der Nachtwache abgebrochen wird.
  • Jeder Überfäller darf ein Lager bis zu zwei Mal überfallen, allerdings nicht in derselben Nacht.
  • Die drittletzte Nacht eines jeden Lagers darf nicht überfallen werden.
  • Bei Verlust oder Beschädigungen von Wertgegenständen oder Kleidungsstücken (Handys, Uhren, Brillen, Mützen…) übernehmen wir keine Haftung.
  • Ungefähr eine Stunde nach dem Überfall sollten die Überfäller vom Platz sein.
  • Nach dem Überfall ist die Nachtruhe einzuhalten.

Gewinn

Einen Gewinn im materiellen Sinne gibt es nicht. Der Überfall soll ja Spannung und Spaß für die Kinder sein. Für die Angreifer sollten der Nervenkitzel beim Anschleichen, die Tatsache sich bei erfolgreichem Angriff über das Lager lustig machen zu können sowie diverse “Kaltgetränke” am Lagerfeuer als Ansporn und Motivation genügen.

Kosten

Bei erfolgreichem Überfall entstehen keine Kosten für die Angreifer. Bleibt der Wimpel aber am Masten, so muss für diese “Unfähigkeit” bezahlt werden und zwar wie folgt:

Für den Überfall ansich 5€ und zusätzlich pro Person 2€. Ein verlorener Überfall mit zum Beispiel fünf Personen kostet somit 15€. Das Geld wird von der Nachtwache eingesammelt und sollte schon vorher von den Überfällern zusammengelegt werden um nachträgliche Rennerei und unnötigen Aufwand zu vermeiden.

Bei vorsätzlicher und mutwilliger Verletzung der Überfallregeln wird der Überfall als verloren gewertet. Des Weiteren wird die betreffende Person über einem Zeitraum von 14 Monaten vom Zeltlager ausgeschlossen und bekommt den “Heiligen Geist” (ihr wollt gar nicht erst wissen was das ist). Gehört diese Person nicht dem Lager an, so wird ihm ein Betrag von 50€ in Rechnung gestellt und er wird des Platzes verwiesen beziehungsweise machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch!